Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB'S)


§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Aufträge über haushaltsnahe Dienstleistungen, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Haushalts- & Seniorenhilfe GmbH, Firmensitz August-Borsig-Straße 13, 78647 Konstanz (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) in den Räumlichkeiten der Klienten (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) erbracht werden.

§ 2 Gegenstand
Gegenstand des Vertrages ist das Erbringen der Leistungen, welche im Erstgespräch vereinbart wurden, sowie in der schriftlich übersandten Erstgesprächszusammenfassung übersandten, aufgezeigt wurden. Die angebotenen Dienstleistungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer und gewissenhafter Berufsausübung ausgeführt.

§ 3 Art und Umfang der Leistung
(1) Die genaue Aufgabenstellung, die Häufigkeit, die Vorgehensweise und die Art der Leistungsergebnisse sind in der übersandten Erstgesprächszusammenfassung abschließend festgelegt worden, basierend auf den Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und –nehmer.
(2) Änderungen der Dienstleistungsvereinbarung bedürfen der Schriftform.
(3) Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich, zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Arbeitsausführung wird durch den Auftragnehmer fachgerecht überwacht.

§ 4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten des Auftragnehmers zu unterstützen. Er muss den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Zutritt zu den Räumlichkeiten zu den vereinbarten Zeiten gewährleisten.
(2) Für die vertraglich festgelegten Arbeiten stellt der Auftraggeber die erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel zur Verfügung. Chlorhaltige Reinigungsmittel dürfen nicht verwendet werden, da Gesundheitsgefahren in Verbindung mit anderen Reinigungsmitteln nicht kalkulierbar sind.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Arbeitsgeräte in ordnungsgemäßem und sicherem Zustand zu halten und alle im Haushalt erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers vor Unfällen und Gesundheitsschäden zu bewahren.
(4) Der Auftragnehmer ist unverzüglich und vor dem Dienstleistung über ansteckende Krankheiten im Haushalt des Auftraggebers zu unterrichten. Unterlässt dies der Auftragnehmer so können hierdurch Schadensersatzansprüche entstehen.
(5) Kann der Auftraggeber die Leistungen im Vertragszeitraum nicht abnehmen, hat er dies ohne schuldhaftes Zögern dem Auftragnehmer mitzuteilen. Sagt der Auftraggeber bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Arbeitseinsatz ab, werden ihm vom Dienstleister dafür keine Kosten in Rechnung gestellt. Ansonsten wird die vereinbarte Auftragsdauer vollständig abgerechnet.
(6) Fällt der vertraglich vereinbarte Wochentag der Leistungserbringung auf einen Feiertag, kann die Leistung auf Wunsch des Auftraggebers zu einem vorher zu vereinbarenden Ausweichtermin erbracht werden.
(7) Der Auftraggeber ist verpflichtet den zur Abrechnung notwendige Leistungsnachweis des Auftragnehmers beim 1. Termin eines Monats zu unterzeichnen. Ansonsten kann keine Abrechnung mit den Krankenkassen gewährleistet werden und der Auftraggeber muss die Leistungen selbst begleichen.
(8) Der Auftraggeber hat im Allgemeinen kein direktes Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auftragnehmers.
(9) Der Auftraggeber muss eine Terminvereinbarung mit dem Auftragnehmer haben, um Schlüssel übergeben zu dürfen. Unangekündigte Übergaben sind nicht erlaubt. Die Übergabe wird durch ein anzufertigendes Schlüsselprotokoll des Auftragsnehmers quittiert.

§ 5 Besondere Pflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Informationen, die er über den Auftraggeber gewinnt, vertraulich zu behandeln.
(2) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftragnehmerin sind verpflichtet, Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben bzw. ihn hierüber zu informieren.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, dass er eine Erreichbarkeit von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr telefonisch gewährleistet. Die dem Auftraggeber zugeteilten Mitarbeiter haben eine Erreichbarkeit von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten kann der Auftraggeber per Mail mit dem Auftragnehmer in Kontakt treten.
(4) Die Mitarbeiter des Auftragnehmers können Arbeiten im Freien sowie Putzen der Fenster bei Temperaturen unter 10 Grad sowie über 30 Grad ablehnen.
(5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet dem Auftraggeber nach Ablauf des Monats eine Rechnungskopie sowie eine Kopie des Leistungsnachweis des vergangenen Monats zu übermitteln. Dies erfolgt bis spätestens Ende des nachfolgenden Monats unaufgefordert.

§ 6 Abwerbung
Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität. Jegliche Abwerbung von Personal ist ein Verstoß gegen die gegenseitige vertragliche Treuepflicht. Der Auftragnehmer ist deshalb berechtigt, vom Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe eines Halbjahres-Bruttogehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters zu fordern. Die Vertragsstrafe wird dann fällig, wenn die Kündigung durch Abwerbemaßnahmen des Auftraggebers oder in seinem Verantwortungsbereich handelnden Personen erfolgt ist. Diese Klausel hat auch 6 Monate lang nach Kündigung des Auftrages Gültigkeit.

§ 7 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Auftragnehmer ist zur Leistungserbringung verpflichtet und hat von ihr zu vertretende Mängel zu beseitigen. Im Falle einer plötzlich auftretenden Erkrankung der durch den Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiterin oder Mitarbeiter bemüht sich der Auftragnehmer schnellstmöglich um Ersatz. Ein Anspruch auf den gleichen Tag oder Uhrzeit hat der Auftraggeber nicht.
(2) Der Auftragnehmer hat einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften oder unzureichenden Mitwirkung (siehe § 4) beruht.
(3) Eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung entfällt ferner, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers die Leistungen oder Teile der Leistungen verändern. Ansprüche auf Minderung oder Kostenerstattung bei Ersatzvornahme bestehen nicht.
(4) Der Auftragnehmer haftet für Personen-, Sach- und Bearbeitungsschäden, die nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den vertraglichen Aufgaben verursacht werden. Er ist hiergegen ausreichend versichert. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auftragnehmers hervorgerufene Schäden unverzüglich der Geschäftsleitung des Auftragnehmers anzuzeigen.
(5) Schmuck und Geld sind in gesicherten Behältnissen zu verwahren, da anderenfalls keine Haftung übernommen werden kann.
(6) Der Auftragnehmer ist Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung.

§ 8 Entgelt, Zahlungsbedingungen
(1) Vorbehaltlich einer zulässigen Vertragsanpassung durch den Auftragnehmer richtet sich das von dem Auftraggeber für die Leistungen des Auftragnehmers zu zahlende Entgelt nach der vertraglichen Vereinbarung, welche im Erstgespräch besprochen werden sowie in der schriftlichen Erstgesprächszusammenfassung aufgeführt werden. Der Auftragnehmer darf jedoch eine Preiserhöhung vornehmen, wenn die Notwendigkeit hierzu auf Veränderungen von Preis bildenden Faktoren beruht, die nach Vertragsabschluss entstanden sind. Die Erhöhung des vereinbarten Preises muss der Höhe nach durch die Veränderung von Preis bildenden Faktoren gerechtfertigt und dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vorher angezeigt worden sein.
(2) Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten Takt. Des Weiteren wird pro Anfahrt eine Hausbesuchspauschale fällig.
(3) Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4 % p. a. über dem jeweiligen Leitzins der Landeszentralbank zu zahlen. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung wird empfohlen.

§ 9 Verzug und höhere Gewalt
Falls der Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug gerät, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer des Auftragnehmers gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarten Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht sind.

§ 10 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag kann durch Kündigungsschreiben des Auftraggebers mit einer Frist von 14 Tagen beendet werden. Der Auftragnehmer kann durch Kündigungsschreiben mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
(2) Bei groben Verstößen gegen die Geschäftsbedingungen kann der Vertrag von beiden Seiten mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

§ 11 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

§ 12 Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig, elektronisch gespeichert und verwaltet werden.

§ 13 Sonstiges
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Die Schriftform ist auch dann gewahrt, wenn der Auftraggeber eine E-Mail sendet und eine Empfangsbestätigung der E-Mail von der Auftragnehmerin vorlegen kann.

§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Vertragsbestimmung tritt eine Regelung, die dem von den Vertragsparteien wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

Stand: 01.09.2025

 
 
 
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